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Dienstleistung
Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.
Werner Siemens, Berlin 1880
BERATUNG ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ (AS + GS)
Der Mensch ist das wichtigste und wertvollste Kapital in einem Unternehmen!
Durch eine optimale AS + GS sowie eine hohe Anlagensicherheit wird die Gesundheit der Mitarbeitenden in Unternehmen garantiert und ein gutes Miteinander von Mensch, Umwelt und Technik angestrebt.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Auszug aus dem Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 82
1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
2 Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.
Wir beraten und begleiten Sie in:
Ob es sich um Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz oder betriebliche Sicherheit handelt - die MIT Sicherheit AG hat Spezialisten, welche Ihr Problem mit einem ganzheitlichen Konzept kompetent lösen und umsetzen.